Schwere Schlappe für VG Wort und die Verlage vor dem EuGH

– PIRATEN für ein modernes Urheberrecht!

CC-BY-SA/photo: BARTJEZ.cc

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Bruno Kramm: „Verschiedene Verwertungsgesellschaften in Europa sammeln im Auftrag der Urheber Lizenzen für ihr Urheberrecht und das Leistungsschutzrecht ein. Darunter fällt im musikalischen Bereich ein engmaschiges Netz von potentiellen und realen Nutzungsarten musikalischer Werke.

Egal ob Konzerte, Diskotheken, Radios terrestrisch oder auch im Netz, Video- und Audiostreams sowie Downloads, USB-Sticks, Festplatten, Smartphones – es gibt kaum einen Bereich, der nicht mit einer Lizenzgebühr belegt ist. Potenzielle Nutzung bedeutet in diesem Zusammenhang:

Es ist nicht erwiesen, ob der Nutzer einer Festplatte auch Musik speichert oder wiedergibt und ob diese Musik auch wirklich zum Repertoire der GEMA gehört, wie im Falle von CC-Künstlern und Nicht-GEMA-Mitgliedern. Verleger sichern sich je nach Verwertungsgesellschaft einen Anteil der nur den Urhebern zustehenden Lizenzen.

Bei der GEMA sind das 40 % der Ausschüttungen, bei der VG Wort sogar 50 %. Schon lange wehren sich Urheber gegen diese ungerechte Beteiligung der Verleger, denn die Urheberlizenz muss ausschließlich für den Schöpfer von Werken ausgeschüttet werden.

Das hatte der EuGH (Europäische Gerichtshof) bereits im sogenannten Padawan-Verfahren geklärt. Ein neuerliches Urteil legt dies noch eindeutiger aus. Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen der EU müssen auch die Gesetze, die in Deutschland durch das UrhWG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten) definiert werden, an den europäischen Rechtsrahmen angepasst werden. Seit Jahren klagt der Autor Prof. Dr. Vogel gegen die ungerechtfertigte Beteiligung von Verlagen an den durch die VG Wort ausgeschütteten Lizenzgebühren.

Und auch wir PIRATEN unterstützen maßgeblich die Klage der Urheber der Musikgruppe „Das Ich“ gegen die Beteiligung von Verlegern an den GEMA-Lizenzen. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Berlin diese Klage abgelehnt, die es natürlich auch bis letztinstanzlich vor den EuGH vorzubringen gilt.

Das neuerliche Urteil des EuGH macht die laut Rechtsexperten bisher sehr aussichtsreiche Klage zu einer sicheren Angelegenheit. Die GEMA selbst versucht sich indes in Verzögerungstaktik und einer unschönen Finte, welche bereits die VG Wort angewandt hatte, um andere Mitglieder der Verwertungsgesellschaft gegen die Klagenden zu instrumentalisieren:

Man hält Ausschüttungen an die Urheber zurück mit der Erklärung, es könnten Nachforderungen aus einem für die Verwertungsgesellschaft unpässlichen Urteil entstehen. Und das, obwohl der Urheberanteil der Lizenzen vollkommen unstrittig ist.

Dies erinnert an das Lavieren der Verwertungsgesellschaften um die Deutungshoheit von Youtube-Warntafeln. Hier hatte die GEMA ihren Sprachgebrauch gerichtlich durchgesetzt, ohne in der eigentlichen Sache – der Sperrung von Inhalten wegen zu hoher Lizenzforderungen – einen Schritt auf Youtube und die Nutzer der Plattform zuzugehen.“

Gastbeitrag von Bruno Kramm: Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland.


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