Bundestag setzt EU-Funkrichtlinie EU (2014/53/EU) fast wörtlich in nationales Recht um. Regelungen, die Freifunk und andere Anwendungen beenden könnten, bekommen damit Geltung.
Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.
Guido Körber, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 62 in Brandenburg, erklärt:
„Die Regelungen enthalten politischen Sprengstoff, weil damit die Installation alternativer Software z.B. auf WLAN-Routern oder sogar die Installation von Software auf Funkmodulen unmöglich gemacht werden kann. Darunter würden sowohl die Open Source Bewegung als auch Freifunk und viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden. Ihnen wird dadurch der unkomplizierte Zugang zu Funkhardware für ihre Projekte und Produkte verwehrt. Wie der Nachweis der Konformität, also die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Grenzen, genau erfolgt, bleibt offen. Es drohen komplizierte Verfahren, die nur noch von Konzernen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln durchgeführt werden können.“
Wird bald die halbe Elektronikindustrie verboten?
Nach wie vor bleibt die EU-Kommission eine Erklärung schuldig, wozu diese Regelungen notwendig sind. Es ist bisher kein Nachweis erbracht worden, dass die Installation von alternativer Software auf Funksystemen zu Problemen führt. Guido Körber erläutert weiter:
„Hier drängt sich der Verdacht auf, dass erfolgreiches Lobbyarbeit betrieben wurde, um die lästige Konkurrenz ausschalten zu können, wie z.B. Freifunk-Initiativen und eine Vielzahl von Anbietern in den Internet-of-Things Sparten. Wird mit dieser Regelung zukünftig die halbe Elektronikindustrie verboten?“