Aufhebung des Routerzwangs stellt Kunden vor die Qual der Wahl

Bild: be-him CC BY NC ND

Was ist die durch die Abschaffung des Routerzwangs neu gewonnene Freiheit für Internetkunden eigentlich wert? Das fragen sich die PIRATEN, nachdem Anbieter seit dem 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, Zugangsdaten herausgeben müssen. Kunden können ihren Router dann frei auswählen und sind nicht mehr auf geschlossene Lösungen von ihrem Internetprovider angewiesen.

PIRATEN - STEFAN KOERNER - FOTO - be-him CC BY NC ND

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»Die Bundesregierung hat es versäumt, Providern klare Vorgaben ins Pflichtenheft zu schreiben, wie absolut die neue Routerfreiheit gelten soll.«, beklagt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

»Zunächst können nur Neukunden und Kunden, deren Vertragslaufzeit sich verlängert, die Herausgabe ihrer Zugangsdaten vom Provider verlangen. Für Bestandskunden besteht diese Möglichkeit nicht. Hier hätte die Bundesregierung allen Kunden gleiche Rechte einräumen müssen. Auch haben Provider bereits angekündigt, soweit dies rechtlich noch zulässig ist, ihr Beratungsangebot bei technischen Fragen zurückzuschrauben, wenn man statt des vom Provider bereitgestellten Routers ein eigenes Gerät einsetzen möchte. Und das, obwohl manche Geräte baugleich mit den hauseigenen Produkten sind und auch bei vielen Internetprovidern komplette Bedienungsanleitungen beim Servicepersonal und entsprechende technische Kenntnisse vorhanden sind. Hier hätten genauere Regelungen geschaffen werden müssen, welche Beratungspflichten Provider auch noch nach Aufhebung des Routerzwangs weiterhin haben. Weitere Probleme bestehen bei der Nutzung einer sogenannten Hotspot-Flatrate im Zusammenhang mit dem eigenen Internetanschluss. Hat man früher bei manchem Netzbetreiber als Anschlussinhaber zwangsweise seinen Internetzugang mit Hotspot-Kunden teilen müssen, fällt auch dieser Zwang mit der freien Routerwahl weg. Allerdings wollen viele Provider ihren Kunden nunmehr versagen, Hotspots von anderen Kunden nutzen zu können, wenn sie nicht selbst auch ihren eigenen Anschluss mit anderen teilen. Auch diese Hintertürchen für die Provider wurden vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigt.

Die neu gewonnene Freiheit ist also mit vielen Einschränkungen verbunden, die Kunden vor die Entscheidung stellen, einen eigenen Router zu nutzen oder beim providereigenen zu bleiben und weiterhin die damit einhergehenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Von einer vollständigen Freiheit kann also nicht die Rede sein. Hier hat die Bundesregierung – wieder einmal – zu kurz gedacht. Bitte korrigieren«, so Körner abschließend.


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