Die Geschäftsordnung (GO) des Vorstandes regelt Zuständigkeiten sowie Verfahren nach denen Sitzungen abzulaufen haben.
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Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung
Dies ist die Geschäftsordnung für den Vorstand des Bezirksverband Mittelfranken der Piratenpartei Deutschland.
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3 Tagen per E-Mail eingeladen. Es gilt die EInladung als erfolgt durch Festlegung des nächsten Termins in der vorhergehenden Sitzung und der Veröffentlichung des Protokolls. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen im angegebenen Pad möglich sind.
Anträge zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksvorstandes können schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist an den Bezirksvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Ein Antrag gilt als eingereicht, wenn von einem Vorstandsmitglied der Eingang bestätigt wird. Antragsberechtigt ist jeder.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
PIRATEN können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Leitung der Vorstandssitzungen
Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Beschlussfähigkeit
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend (Mumble, Live, Telefon, etc.) sind.
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll ist umgehend nach Fertigstellung zu veröffentlichen. Abstimmungen sind namentlich zu protokollieren.
Beschaffungen
Ausgaben bis 99,99 EUR müssen durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder genehmigt werden. Ausgaben ab 100 EUR benötigen einen Beschluss. Für Beschaffungen sollten Vergleichsangebote eingeholt werden.
Aufgabenverteilung
Vorsitzender
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, Wanninger, snafu usw.
- Mitgliederverwaltung
- Wiki-Dokumentation
- Website
Stellvertretender Vorsitzender
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Öffentlichkeitsarbeit (auch Facebook, Twitter, alle Sozialen Medien.)
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Einladungen zu Sitzungen
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Schatzmeister
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Zuschüsse
- Spendenwesen
- Protokolle